Was ist wenn ich einen Termin unentschuldigt versäumt habe?

 

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, den gebuchten Termin frühzeitig telefonisch abzusagen (mind. 24 Stunden vorher). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir mehrfach unentschuldigte Terminversäumnisse mit einer pauschalen Ausfallgebühr privat verrechnen müssen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei wiederholten unentschuldigtem Fernbleiben weitere Terminvereinbarungen nur nach Anzahlung möglich sind.