Gutscheine erwerben

Sie benötigen ein Geschenk
für einen lieben Menschen?

Mit einem Gutschein von Salz & Seele - die Regensburger Salzoase liegen Sie immer richtig und erfreuen Jung & Alt.

 

Sie erhalten Gutscheine bei uns während unserer Öffnungszeiten. Sollte es Ihnen nicht möglich sein bei uns vorbei zu kommen, können Sie auch gerne einen Gutschein mit Angabe Ihrer Adresse und Art des Gutscheins bestellen.

 

 

Ihren Gutscheinwunsch richten Sie bitte unbedingt schriftlich an uns unter der email:

 

info@salzundseele-regensburg.de

 

Der Versand erfolgt dann umgehend nach Überweisung des Betrages auf unser Bankkonto spätestens am nächsten Werktag per Post und Einwurf Einschreiben. Wir legen dem Gutschein eine Rechnung bei indem wir Ihnen die Überweisung bestätigen. 

Also ganz einfach und unkompliziert.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ab sofort alle Gutscheine nur noch mit Einschreiben verschicken.

Gutscheine einlösen

Bitte lösen Sie die Gutscheine möglichst zeitnah ein und warten Sie nicht bis zum letzten Tag der Gültigkeit. Wie lange unsere Gutscheine jeweils gültig sind, können Sie auf Ihrem Gutschein ersehen. 

Kann ich Gutscheine mit Sonderaktionen, Rabattkarten usw. verbinden?

Rabattkarten und MZ-Card (nur für den Inhaber der MZ-Card) gelten nur bei regulären Einzelsitzungen Dauer 45min

Sie haben keine Gültigkeit in Verbindung mit Mehrfachkarten, Kinderstunde, Mittagsentspannung, Langschläfertarif, Sonderveranstaltungen und in der Oase der Harmonie.

Außerdem können Sie nicht in Kombination mit weiteren Gutscheinen, Rabatten und Aktionen verwendet werden.

Auszug aus unserer AGB § 6 Gutscheineinlösung und Gültigkeit

  1. Gutscheine haben bei uns eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum. In dieser Zeit ist der Gutschein einzulösen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  2. Zum Einlösen des Gutscheines muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden können, muss dieser unter Berücksichtigung der unter § 3 genannten Fristen vom Kunden abgesagt werden.
  3. Erfolgt die Terminabsage nicht innerhalb der unter § 3 genannten Fristen (in der Regel 24 Stunden), behält sich Salz & Seele – Die Regensburger Salzoase das Recht vor, die in § 3 genannten Stornogebühren vom Gutscheinwert abzuziehen. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit!
  4. Ist die Gültigkeit eines Gutscheins abgelaufen, besteht ebenfalls nach derzeit gültiger und geübter Rechtsprechung kein Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags (Landesgericht Oldenburg am 20.08.2013 Az. 16 S 702/12).
  5. Kauf oder Barauszahlung von Anwendungsgutscheinen und Wertgutscheinen
    a) Gutscheine können bar oder unter Verwendung von EC-Karten erstanden werden. Bei schriftlicher Bestellung werden Gutscheine erst nach erfolgtem Zahlungseingang erstellt und versandt.
    b) Der Kauf von Gutscheinen und Wertgutscheinen mit dem Guthaben anderer Gutscheine oder Wertgutscheine ist ausgeschlossen. 
    c) Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Wertgutscheinen oder eines Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des eingesetzten Gutscheins.

Wann verfällt mein Gutschein?

Nach EU-Recht verfallen Gutscheine spätestens nach Ablauf des Datums.

 

Gutscheine mit 3 Jahren gesetzlicher Gültigkeit

 

Ausstellungsdatum 

04.03.-31.12.2017             verfallen zum 1.1.2021

01.01.-31.12.2018             verfallen zum 1.1.2022

01.01.-03.02.2019             verfallen zum 1.1.2023

 

Gutscheine mit 2 Jahren Gültigkeit

Gesetzlich erlaubte Sonderregelung

 

Ausstellungsdatum 

04.02.-31.12.2019             verfallen zum 1.1.2022

01.01.-31.12.2020             verfallen zum 1.1.2023

01.01.-31.12.2021             verfallen zum 1.1.2024

01.01.-31.12.2022             verfallen zum 1.1.2025

01.01.-31.12.2023             verfallen zum 1.1.2026

01.01.-31.12.2024             verfallen zum 1.1.2027

01.01.-31.12.2025             verfallen zum 1.1.2028

01.01.-31.12.2026             verfallen zum 1.1.2029

01.01.-31.12.2027             verfallen zum 1.1.2030

Rechtliche Hinweise zum Verfall von Gutscheinen

Wie lange ist ein Gutschein gültig?

Ist auf dem Gutschein keine Einlösefrist abgedruckt, ist er nicht einfach unbegrenzt lange gültig. Stattdessen gilt in diesem Fall die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist. Das bedeutet: Der Gutschein ist drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt aber immer erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem er gekauft wurde. Beispiel: Ein Gutschein, der im Juni 2019 gekauft wurde, ist bis zum 31.12.2022 gültig!

 

Ist eine zeitliche Begrenzung zulässig?

Ja! Händler dürfen von der gesetzlichen Verjährungsfrist abweichen und eine kürzere Einlösefrist für ihre Gutscheine bestimmen. Diese Frist darf aber auch nicht zu kurz bemessen sein. Wie kurz eine Gutscheinfrist genau sein darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Auch die Rechtsprechung ist sich dabei teilweise uneinig.

Das Oberlandesgericht München hat z. B. in zwei Urteilen vom 17.01.2008 (Az.: 29 U 3193/07) und 14.04.2011 (Az.: 29 U 4761/10) entschieden, dass eine Frist von einem Jahr zu kurz und somit unwirksam ist. In solchen Fällen gilt dann die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

Was tun, wenn der Gutschein abgelaufen ist?

Ist die auf dem Gutschein abgedruckte, wirksame Einlösefrist abgelaufen, haben Sie keinen Anspruch mehr darauf, den Gutschein einzulösen. 

Achtung: Ist die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen, können Sie auch die Erstattung des Geldwerts nicht mehr verlangen. So entschied auch das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 20.08.2013 (Az.: 16 S 702/12).

(https://www.anwalt.de/rechtstipps/gutschein_gueltigkeit)

 

Gutscheine in Corona-Zeiten

Hierzu schreibt die Verbraucherzentrale:

"Auch in dieser Zeit verjähren Gutscheine regelmäßig innerhalb von drei Jahren. Sollte die Verjährungsfrist des Gutscheins bereits enden und es ist corona-bedingt nicht möglich, ihn rechtzeitig einzulösen, verlängert sich diese Frist nach unserer Ansicht. War eine Einlösung in den letzten 6 Monaten vor Ende der Verjährung (z.B. zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. Dezember 2020) nicht möglich, muss nach unserer Ansicht die Einlösungsfrist entsprechend verlängert werden (§§ 206, 209 BGB.)"

(https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-13861)

 

Wir weisen darauf hin, dass wir während der Pandemie sowohl den Gesundheitsladen, die Salzgrotte und die Praxis geöffnet hatten. Von daher ist eine Einlösung von Gutscheinen jederzeit möglich gewesen. Der Gesetzgeber verweist immer auch auf eine Mitwirkungspflicht des Gutscheininhabers indem sich dieser informieren muss.